Mehrwertsteuerrückerstattung

Bei Rückerstattung der in der Slowakei bezahlten Mehrwertsteuer sehen sich deutsche Unternehmen ohne eigene Niederlassung hierzulande mit hohem administrativen Aufwand konfrontiert.
Unser Service
- Vorprüfung der eingereichten Unterlagen
- Ausarbereitung des Erstattungsantrags auf Slowakisch
- Einreichung des Antrags beim zuständigen Finanzamt
- Zusendung der vom Finanzamt übermittelten Unterlagen
- Überweisung des Erstattungsbetrags
Drittländer
Sofern auch in anderen Ländern erstattungsfähige Mehrwertsteuer gezahlt wurde, können wir über das weltweite Netz deutscher Auslandshandelskammern die Rückerstattung organisieren.
Konditionen
- Bei Jahresanträgen muss der Erstattungsbetrag an der Steuer für Waren und Dienstleistungen mindestens 33,19 Euro betragen.
- Bei Quartalsanträgen muss der Erstattungsbetrag an der Steuer für Waren und Dienstleistungen mindestens 265,55 Euro betragen.
- Der Antrag muss bis zum 30. Juni des Folgejahres beim Finanzamt eingegangen sein, daher benötigen wir Ihre Unterlagen bis spätestens 31. Mai des Folgejahres.
- Honorar: 150 Euro (0 Euro für Mitglieder) Grundhonorar zzgl. Bearbeitungshonorar, abhängig von der Höhe des Erstattungsbetrages



