Registrierung zur slowakischen Umsatzsteuer

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Wer Waren aus dem Ausland in der Slowakei erwirbt, aus der Slowakei liefert oder Dienstleistungen ohne Übertragung der Steuerpflicht in der Slowakei erbringt, muss sich ggf. umsatzsteuerlich registrieren lassen. In einigen Fällen wird eine Registrierung auch bei der Übertragung der Steuerpflicht (bestimmte Bauleistungen) notwendig. Die Registrierung ist Voraussetzung für die slowakische Umsatzsteuererklärung.

Die AHK Slowakei hilft bei der reibungslosen Abwicklung der Registrierung zur Umsatzsteuer und den anschließenden Monatsmeldungen.

Unser Angebot

Leistungen

Unser Leistungspaket umfasst folgende Schritte:

  • Ausfüllen des Registrierungsfragebogens
  • Kommunikation mit den Behörden (ausschließlich auf Slowakisch möglich)
  • Veranlassen der Registrierung
  • USt-Meldung monatlich / quartalsweise

Konditionen

Für eine erfolgreiche Umsatzsteuerregistrierung benötigen wir von Ihnen:

  • Beschreibung des Geschäftsvorhabens
  • Handelsregisterauszug der zu registrierenden Firma
  • Vollmacht (Formular senden wir nach Beauftragung zu) im Original

Fristen

Ein frühzeitiges Einreichen der Unterlagen bei der AHK Slowakei noch vor der Leistungserbringung ist ratsam.

Die Meldepflicht entsteht spätestens am Tag der ersten Leistungserbringung in der Slowakei.

Die Steuerbehörde ist verpflichtet, unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen ab dem Tag der Zustellung des Antrags auf Registrierung für die Steuer, die ausländische Person für die Steuer zu registrieren, ihr einen Bescheid über die Registrierung für die Steuer auszustellen und eine Identifikationsnummer für die Steuer zuzuweisen.